AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kickboxing 4 L&M (im Folgenden "Verein" oder "Betreiber" genannt) und seinen Mitgliedern (im Folgenden "Mitglied" genannt) hinsichtlich der Nutzung der Trainingseinrichtungen und der Teilnahme am Trainingsbetrieb.
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Diese AGBs gelten ergänzend zu dem jeweiligen schriftlichen Mitgliedsvertrag und der Hausordnung des Vereins. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages erklärt sich das Mitglied mit der Geltung dieser AGBs einverstanden.
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Die Trainingsstätten befinden sich an dem vom Verein bekannt gegebenen Standort in Wiener Neustadt.
§ 2 Mitgliedschaft und Vertragsschluss
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Die Mitgliedschaft kommt durch die Unterzeichnung des schriftlichen Mitgliedsvertrages durch das Mitglied bzw. bei Minderjährigen durch deren gesetzlichen Vertreter und die Annahme durch den Verein zustande.
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Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Übertragung der Rechte oder Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag auf Dritte ist ausgeschlossen.
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Bei minderjährigen Mitgliedern haften die gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten, insbesondere der Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
§ 3 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
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Die Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung des Vereins bzw. aus dem Mitgliedsvertrag.
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Die Beiträge sind, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat.
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Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist der Verein berechtigt, den gesamten noch offenen Betrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig zu stellen und das Mitglied vom Training auszuschließen.
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Der Verein behält sich vor, die Mitgliedsbeiträge nach vorheriger schriftlicher Ankündigung (mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten) anzupassen, sofern sich die Betriebskosten wesentlich erhöhen.
§ 4 Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft
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Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft wird im Mitgliedsvertrag festgelegt (z.B. 6 oder 12 Monate).
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Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die im Vertrag genannte Dauer, maximal jedoch um weitere 12 Monate.
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Die Kündigungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
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Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben oder persönlich gegen Bestätigung an die Geschäftsadresse des Vereins zu richten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung beim Verein.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Verein insbesondere dann vor, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit den Beiträgen in Verzug ist oder nachhaltig gegen die Hausordnung oder die Anweisungen der Trainer verstößt.
§ 5 Trainingsbetrieb, Trainer und Hausordnung
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Der Verein ist berechtigt, den Trainingsplan, die Trainingszeiten und die Trainer nach eigenem Ermessen zu ändern, sofern dies für den ordentlichen Trainingsbetrieb notwendig ist. Ein Anspruch des Mitglieds auf einen bestimmten Trainer oder bestimmte Trainingszeiten besteht nicht.
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Der Verein behält sich vor, die Trainingsstätte für Wartungsarbeiten, Veranstaltungen oder Urlaub bis zu maximal vier Wochen pro Kalenderjahr zu schließen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung entsteht.
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Das Mitglied ist verpflichtet, die jeweils gültige Haus- und Trainingsordnung des Vereins sowie die Anweisungen der Trainer zu befolgen. Grobe oder wiederholte Verstöße können zum sofortigen Trainingsausschluss führen.
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Das Tragen sauberer Sportkleidung und die Einhaltung hygienischer Standards sind im Trainingsbetrieb zwingend erforderlich.
§ 6 Gesundheitszustand und Haftung
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Das Mitglied erklärt, dass es sportgesund ist und keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die der Ausübung des Kickboxsports entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist vor Aufnahme des Trainings ein ärztlicher Rat einzuholen. Chronische Erkrankungen oder akute Verletzungen sind dem Trainer vor dem Training mitzuteilen.
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Der Verein haftet für Schäden des Mitglieds nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vereins oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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Eine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, Garderobe oder mitgebrachten Trainingsgeräten wird ausgeschlossen.
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Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied ist verpflichtet, sich ordnungsgemäß aufzuwärmen und Schutzausrüstung zu tragen.
§ 7 Datenschutz (Verweis)
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Der Verein speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds (Name, Adresse, Bankdaten) ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Leistungserbringung.
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Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Rechte des Mitglieds gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Vereins, die auf der Website einsehbar ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiener Neustadt. Es gilt das Recht der Republik Österreich.